Aufnahme
Eine Aufnahme gestalten wir transparent, verlässlich und in enger Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt, dem jungen Menschen, seiner Familie und unserem Team. Zu Beginn stehen in der Regel ein erstes Kennenlernen, ein persönlicher Austausch und bei Bedarf weitere Gespräche im Vordergrund.
Damit der Alltag in unserer Wohngruppe vor einer Entscheidung kennengelernt werden kann, ermöglichen wir in der Regel ein kostenfreies Probewohnen mit Übernachtung.
Nach der Aufnahme folgt – je nach Alter und individueller Situation – eine erste Eingewöhnungsphase von vier bis sechs Wochen. In dieser Zeit bleibt der junge Mensch in der Regel zunächst durchgehend in der Einrichtung, um gut anzukommen, Beziehungen aufzubauen und Sicherheit im neuen Alltag zu gewinnen. In begründeten Einzelfällen kann hiervon abgewichen werden.
Voraussetzung für die Aufnahme sind die Kostenzusicherung des Jugendamtes sowie die erforderlichen Unterlagen der Sorgeberechtigten für die alltägliche Versorgung des jungen Menschen. Das erste Hilfeplangespräch findet in der Regel innerhalb der ersten sechs Wochen nach der Aufnahme statt.
SCHRITT FÜR SCHRITT TRANSPARENT & VERTRAUENSVOLL
Schritt 1:
Kontaktaufnahme durch das Jugendamt
Der erste Schritt erfolgt schriftlich oder telefonisch durch das zuständige Jugendamt direkt an unsere Leitung. Dabei geht es zunächst um eine Kapazitätsanfrage und erste Informationen zum Hilfebedarf des Kindes oder Jugendlichen.
Schritt 2:
Kennenlernen vor Ort
Wenn ein Platz frei ist und die vorliegenden Informationen gesichtet wurden, findet ein persönliches Kennenlerngespräch inklusive Besichtigung der Wohngruppe statt. Daran nehmen der junge Mensch, das Jugendamt, gegebenenfalls die Sorgeberechtigten und unsere Leitung teil.
Schritt3:
Probewohnen
Damit sich der junge Mensch ein eigenes Bild machen kann, bieten wir in der Regel ein kostenfreies Probewohnen mit Übernachtung an – unverbindlich und in geschütztem Rahmen.
Schritt 4:
Entscheidung im Team
Nach dem Probewohnen beraten wir uns intern. Unsere Leitung und das Wohngruppenteam prüfen gemeinsam, ob eine Aufnahme fachlich sinnvoll und im Rahmen unseres Settings gut umsetzbar ist. Anschließend erfolgt die Rückmeldung an das zuständige Jugendamt.
Schritt 5:
Aufnahme
Wenn alle Beteiligten zustimmen und die Kostenübernahme durch das Jugendamt gesichert ist, beginnt die Aufnahme. Der junge Mensch zieht in die Wohngruppe ein und wird in dieser ersten Zeit verlässlich begleitet, damit ein guter, sicherer und möglichst ruhiger Start gelingen kann.
Ausschlusskriterien
Unsere Einrichtung bietet einen geschützten und verlässlichen Lebensort, insbesondere für Kinder und Jugendliche mit belastenden und traumatischen Erfahrungen. Damit dieser Schutzraum erhalten bleibt, prüfen wir im Vorfeld jeder Aufnahme sorgfältig, ob unser Setting für den jeweiligen jungen Menschen geeignet ist.
Eine Aufnahme ist daher in der Regel nicht möglich bei:
-
akuter Selbst- oder Fremdgefährdung
-
psychiatrischen Erkrankungen, die eine stationär-psychiatrische Behandlung erfordern
-
akuter Drogenabhängigkeit
-
chronisch delinquentem Verhalten
-
erhöhtem Gewaltpotenzial
Da ein Schwerpunkt unserer Arbeit in der Begleitung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit traumatischen Erfahrungen liegt, können wir junge Menschen mit erhöhtem Gewaltpotenzial nicht aufnehmen. Dies dient dem Schutz und der Stabilität der in unserer Wohngruppe lebenden Kinder und Jugendlichen.
Bei starken körperlichen Beeinträchtigungen prüfen wir im Einzelfall, ob die notwendige Versorgung und Begleitung in unserem Rahmen sichergestellt werden kann.
Freie Plätze
Aktuell sind in unserer Wohngruppe keine freien Plätze verfügbar.
